Allgemeine Geschäftsbedingungen von 

Vanessa Bachmann (Fotografin)

Eibenstrasse 4, 8045 Zürich 

Mobile 076 340 04 18

Email info@vanessabachmann.ch

Webseiten www.vanessabachmann.ch / www.vb.photo.art



1. ALLGEMEINES 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Vanessa Bachmann Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. 


1.1 OFFERTEN 

Von Vanessa Bachmann Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. 


1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG 

Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Vanessa Bachmann Fotografie kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien etc.) Aufträge ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Vanessa Bachmann Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 


1.3 FOTOGRAFIEN 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Vanessa Bachmann Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Vanessa Bachmann Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheber-rechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. 


1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM DER FOTOGRAFIN 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Vanessa Bachmann Fotografie unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Vanessa Bachmann Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 


1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN/SACHAUFNAHMEN 

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen/Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekte/Ortschaften einzuholen und haftet für dies allein. 


1.6 HAFTUNG UNFALL/HÖHERE GEWALT/ABBRUCH 

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Vanessa Bachmann Fotografie keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von aussen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen. 


2. BILDRECHTE 

2.1 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHTE 

Vanessa Bachmann Fotografie überträgt dem Auftraggeber sämtliche Rechte an den fotografischen Arbeiten, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte. Die Übertragung dieser Rechte erfolgt ohne zeitliche, sachliche, geografische oder sonstige Einschränkung und umfasst auch neue und noch unbekannte Nutzungsarten. Soweit der Auftraggeber der Fotografin Weisungen über zu fotografierende Personen, Locations oder Gegenstände erteilt hat, ist es Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser Personen, Locations oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Entsprechende Rechte von betroffenen Dritten holt der Auftraggeber ein. 

Der Auftraggeber darf die fotografischen Arbeiten und deren Teile für beliebige Zwecke nutzen, verwenden und verändern. Er darf die Nutzung und Verwendung auch Dritten ganz oder teilweise überlassen. Diese Berechtigung gilt örtlich, zeitlich und sachlich unbeschränkt. 


2.2 AUSWAHL DER FOTOS 

Vanessa Bachmann Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochaufgelöst und im JPG-Format (elektronische Weitergabe an den Auftraggeber gemäss Absprache). Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

HOCHZEIT
Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Die Fotografin ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen, welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Vanessa Bachmann Fotografie keine Haftung. 


3. VERGÜTUNG 

3.1 PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Sämtliche Preise und Angebote auf den Webseiten und sonstigen Preisausschreibungen von Vanessa Bachmann Fotografie sind unverbindlich. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Vanessa Bachmann Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. 

HOCHZEIT 
Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie ist eine Terminreservierungsgebühr
(1. Teilzahlung) in Höhe von CHF 800 per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Vanessa Bachmann Fotografie gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die 1. Teilzahlung nicht frist-gemäss ein, so ist Vanessa Bachmann Fotografie nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Die Restzahlung (2. Teilzahlung) ist nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
FOTOSHOOTING/ANDERE FOTOAUFTRÄGE
Die Bezahlung hat nach Rechnungsstellung zu erfolgen. 

3.2 AUSLAGEN/SPESEN 

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, die nicht im gebuchten Angebot inkludiert sind, wie zum Beispiel: 

  • Anfallende zusätzliche Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder zum nächsten Bahnhof. 
  • Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten, welche nicht im Honorar enthalten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

4. ANNULATION/NICHT ERSCHEINEN/TERMIN VERSCHIEBUNG 

HOCHZEIT 

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und/oder nach Eingang der Termin-reservierungsgebühr durch Annullation seitens des Auftraggebers widerrufen werden, wird folgendes Honorar fällig: 

  • Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 10% des gebuchten Angebots (für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.); die Termin-reservierungsgebühr wird einbehalten 
  • Bis 6 Monate vor dem Termin: 30% des gebuchten Angebots 
  • Bis 3 Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots 
  • Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots 
  • Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots, Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (das Brautpaar), Todesfall (Familie) sowie weitere besondere Situationen (Pandemie usw.), die zu einer kompletten Absage der Hochzeit führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Vanessa Bachmann Fotografie. 

FOTOSHOOTING/ANDERE FOTOAUFTRÄGE 

  • Bis 7 Tage vor dem Termin: Keine Gebühr 
  • Bis 5 Stunden am Tag des Fotoauftrags: 50% des gebuchten Shootings/Angebots 
  • Keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings/Angebots 

Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100% in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (Email) zu erfolgen. Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 7 Tage vor seinem Termin, so hat Vanessa Bachmann Fotografie ausserdem Anspruch auf die ihr bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten). 

5. HÖHERE GEWALT DIE FOTOGRAFIN BETREFFEND 

Ist es Vanessa Bachmann Fotografie aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, so verzichtet Vanessa Bachmann Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Vanessa Bachmann Fotografie kann rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. 

HOCHZEIT

  • Vanessa Bachmann Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. 
  • Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. 
  • Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Vanessa Bachmann Fotografie. 
  • Eine zuvor geleistete Teilzahlung oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. 

6. BEANSTANDUNGEN/SICHERUNG DER FOTODATEIEN/HAFTUNG 

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Vanessa Bachmann Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Schäden oder Beanstandungen, die Inhalt, die Qualität oder den Zustand des Bildmaterials/der Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich/per Email mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial/die Ware als genehmigt. 
  • Defekte Datenträger werden innerhalb von 3 Monaten gegen dessen Rücksendung ausgetauscht. 
  • Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Vanessa Bachmann Fotografie empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistung. 
  • Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung haftet Vanessa Bachmann Fotografie für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
  • Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten haftet Vanessa Bachmann Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 


  • Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Vanessa Bachmann Fotografie bestätigt wurden. Vanessa Bachmann Fotografie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  • Die Organisation von erteilten Aufträgen an Vanessa Bachmann Fotografie und deren Durchführung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Vanessa Bachmann Fotografie nicht zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt (zum Beispiel plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. 

7. DATENSCHUTZ 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Vanessa Bachmann Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. 

8. ABSCHLIESSENDES 

Die mit Vanessa Bachmann Fotografie abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Vanessa Bachmann Fotografie behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Vanessa Bachmann Fotografie. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2024.